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Amt Mittelangeln

Wappen Amt Mittelangeln
Wappen Amt Mittelangeln

– Die Amtsvorsteherin –

Bahnhofstr. 1
24986 Mittelangeln

(04633) 94440
(04633) 944427

E-Mail:
Homepage: www.amt-mittelangeln.de
Homepage: www.gemeinde-mittelangeln.de
Homepage: www.mittelangeln.de

Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch am Montag, Mittwoch oder Freitag in jedem Fall einen Termin.
Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet.
Mo-Fr. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. zusätzlich 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Das Amt Mittelangeln stellt sich vor                             

 

Das Amt Mittelangeln wurde am 1.1.2008 aus dem bisherigen Amt Satrup und der amtsfreien Gemeinde Sörup gebildet. Hierbei handelte es sich nicht um die Neubildung eines Amtes durch Fusion zweier Ämter, sondern um den Beitritt der bisher amtsfreien Gemeinde Sörup zum bestehenden Amt Satrup mit gleichzeitiger Umbenennung des Amtes in „Amt Mittelangeln". Sitz der Amtsverwaltung ist die Gemeinde Mittelangeln. Daneben besteht als Außenstelle des Amtes ein Bürgerbüro in der Gemeinde Sörup. Das Amt bestand bis zum 28.02.2013 aus den Gemeinden Havetoftloit, Rüde, Satrup, Schnarup-Thumby und Sörup. Zum 01.03.2013 ist aus den Gemeinden Havetoftloit, Rüde und Satrup die Gemeinde Mittelangeln entstanden. Es umfasst eine Fläche von rd. 10.000 ha und hat heute ca. 9.800 Einwohner. Das Amt liegt -wie der Name bereits andeutet- im Herzen der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg. Das Landschaftsbild ist eiszeitlich geprägt, abwechslungsreich, leicht hügelig, mit Seen, Moorflächen und den typischen Angeliter Knicks. Es hat einen hohen Freizeitwert und ist verkehrsgünstig über die A 7 (Abfahrt Tarp/Sörup) zu erreichen.

 

 

 

Wappen Mittelangeln

 

 

 

Das Wappen des Amtes Mittelangeln stellt eine gelungene Symbiose der bisherigen Wappen des Amtes Satrup und der Gemeinde Sörup dar. Für das Amt Satrup steht die Sense mit dem blauen Blatt auf gelbem Feld als Symbol der ehemaligen Satrupharde. Die heutige Gemeinde Sörup wurde im Jahre 1970 durch Zusammenlegung der Gemeinden des ehemaligen Amtes Sörup gebildet. Demensprechend symbolisiert das goldene Rad mit elf Speichen die Zusammenlegung der ehemals elf selbständigen Gemeinden des Amtes Sörup. Die blauen Wellenfäden weisen auf den Südensee hin.

 

Die beiden größten Gemeinden des Amtes sind Mittelangeln mit rd. 5.000 Einwohnern als Unterzentrum und Sörup mit rd. 4.200 Einwohnern mit dem Status eines ländlichen Zentralortes. Beide Gemeinden verfügen über eine entsprechend gut entwickelte Infrastruktur. Neben allen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfes bilden die gewerbliche Entwicklung (Sörup) sowie der Dienstleistungsbereich mit Schulen und medizinischer Versorgung (Mittelangeln) die Schwerpunkte dieser Gemeinden. Freibäder, Sportanlagen und Naherholungsbereiche ergänzen diesen Bereich. Daneben sorgen eine Vielzahl kultureller Einrichtungen (Museum, Kleinkunstbühne, Volkshochschulen, Büchereien) und ein reges Vereinsleben für ein attraktives Wohnumfeld. Ein ausgeprägtes Kulturleben mit viel Sinn für Gemeinschaft kennzeichnet auch die verbleibende kleinere Gemeinden Schnarup-Thumby.

 

Die Gemeinde Mittelangeln ist Standort des Bernstorff-Gymnasiums, der Struensee-Gemeinschaftsschule und der Regenbogen Grundschule. Sie bildet damit den Schwerpunkt der Schulversorgung im Amt Mittelangeln. Die Gemeinden des Amtes Mittelangeln haben zum 01.08.2008 mit den Gemeinden des Amtes Hürup den Schulverband Mittelangeln gegründet. Der Schulverband ist heute Träger des Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule, der Grundschulen im Verbandsbereich sowie des Förderzentrums für Lernbehinderte in der Gemeinde Sörup. Derzeit werden in den Schulen des Verbandes rd. 2.800 Schülerinnen und Schüler betreut. Die Verwaltung des Schulverbandes liegt beim Amt Mittelangeln. Neue Schulformen und veränderte pädagogische Konzepte (jahrgangsübergreifender Unterricht an den Grundschulen, Gemeinschaftsschule, offene Ganztagsschule, Profiloberstufe und G8/G9-Gymnasium) stellen eine ständige Herausforderung zur Erhaltung einer sachgerechten Unterrichtversorgung dar. Zuletzt konnte der Bau einer Mensa sowie von Gruppen- und Klassenräumen am Schulzentrum in Satrup fertiggestellt werden. Zurzeit befindet sich die barrierefreie Erschließung der Altgebäude im Schulzentrum in der Umsetzung. Zusätzlich wird in dem neuen Haupteingangsbereich eine Schulküche entstehen. Die Fertigstellung ist für Sommer 2017 vorgesehen. Der Schulverband investiert hier 1,8 Mio. EUR, wobei 750.000 EUR aus Mitteln des Bundes (GAK) bereitgestellt werden.

 

Aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen erfordert jedoch nicht nur der schulische sondern auch der vorschulische Bereich besonderer Investitionen. Sowohl in Mittelangeln als auch in Sörup ist der Bau von Räumlichkeiten für Krippengruppen als Erweiterung bestehender Kindertageseinrichtungen fertiggestellt worden. Damit ist auch für die Gruppe der unter 3-jährigen Kinder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sichergestellt.

 

Das Amt Mittelangeln ist gemeinsam mit benachbarten Ämtern im Norden des Kreises Schleswig-Flensburg Teil der Aktivregion „Mitte des Nordens", die als Basis zur Förderung und Realisierung regionaler Projekte unter Beteiligung von sozioökonomischen Partnern dient.

 

 Karte des Amtes:

 

1=Sörup 2=Satrup 3=Rüde 4=Schnarup-Thumby 5=Havetoftloit

 

 

 

karte


Aktuelle Meldungen

Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025 gesucht

(20.11.2024)

Für die Durchführung der Bundestagswahl 2025 werden Wahlhelfer/innen benötigt, die Interesse haben am Wahltag in einem Wahllokal ihrer Gemeinde tätig zu sein. Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich beim Amt Mittelangeln, Tel. 04633/9444-34 (Frau J. Hansen) oder zu melden.

 

Den Onlinedienst zur Anmeldung Wahlhelfer finden Sie hier.

Foto zur Meldung: Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025 gesucht
Foto: Foto von Jörn Heller auf Pixabay

NEU! Ab 01.11.2024 ist ein Termin für alle Sprechzeiten notwendig!

(18.10.2024)

Hier geht es zur Online-Terminbuchung

 

 Termin online vereinbaren 

Online-Terminvergabe im Amt und neue Anmeldung in Mittelangeln

(15.10.2024)

Bürgerfreundlichkeit hat im Amt Mittelangeln einen großen Stellenwert und wird ab November besonders in den Mittelpunkt gerückt. Bianca Woelke, Mitarbeiterin in der neu geschaffenen Anmeldung, berichtet im Interview über die neuen Wege ins Amt und warum Wartezeiten künftig deutlich reduziert werden.

 

Direkt zur Online-Terminbuchung

 

Warum wurde die Anmeldung neu eingerichtet?

Bianca Woelke: Am 1. November 2024 starten wir im Amt Mittelangeln mit einer Terminbuchungssoftware. Aufgrund der Besucherzahl im Amtsgebäude in Mittelangeln haben wir uns für eine zentrale Anmeldung entschieden. Die Anmeldung soll erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher des Amtes sein. 

 

Welche Aufgaben hat die Anmeldung? 

Bianca Woelke: Hier checkt man ein, wenn man einen Termin gebucht hat, oder nimmt eine Terminbuchung vor und wendet sich mit allen Fragen und Belangen an mich. Hier können Sie Unterlagen abgeben, Formulare und Anträge abholen, Bebauungspläne einsehen oder Termine für künftige Sitzungen erfragen. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und darauf, mit Ihnen die Anmeldung mit Leben zu füllen.

 

Wie genau erfolgt die Terminbuchung?

Bianca Woelke: Bürgerinnen und Bürger buchen ab sofort bequem von zu Hause online über unsere Internetseite oder telefonisch unter 04633 9444-36 den für sich passenden Termin. Termine gibt es von montags bis freitags jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr. Neu ist, dass ab November immer ein Termin gebucht werden muss. Bitte denken Sie daran, pro Person und pro Anliegen jeweils einen separaten Termin zu buchen. Dies hat den Vorteil, dass es zu keinen langen Wartezeiten mehr kommt und die Kolleginnen und Kollegen sich auf das Anliegen vorbereiten können. 

 

Vor Ort können Sie Ihr Eintreffen digital oder an der Anmeldung bestätigen. Anschließend nehmen Sie im Wartebereich Platz und werden über den Aufrufmonitor anschließend an den richtigen Schalter geleitet.

 

Was ist zu tun, wenn Bürger kurzfristig verhindert sind? 

Bianca Woelke: Der Termin kann ganz einfach digital abgesagt werden oder Sie melden sich telefonisch, damit der Termin wieder freigegeben werden kann.

 

Gibt es die Terminbuchung auch im Bürgerbüro Sörup?

Bianca Woelke: Für Sörup werden Termine ebenso digital oder telefonisch vergeben. Am besten nutzen Sie hierfür die Anmeldung in Mittelangeln über Telefon 04633 9444-36, wenn Sie die Online-Buchung nicht nutzen können. Vor Ort müssen Sie klingeln, um ins Bürgerbüro zu gelangen. Eine digitale Bestätigung des Eintreffens ist nicht erforderlich.

 

Öffnungszeiten Amtsverwaltung mit Termin in Mittelangeln und Sörup: 
Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Di zusätzlich 15.00-18.00 Uhr

Online-Terminbuchung

Foto zur Meldung: Online-Terminvergabe im Amt und neue Anmeldung in Mittelangeln
Foto: Bianca Woelke empfängt Sie an der neuen Anmeldung in Mittelangeln.

Ende der Übergangsfrist für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)

(15.10.2024)

Mit den Regelungen der 1. BImSchV soll der Einsatz von Feuerungsanlagen effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden. Für die Umsetzung dieser Vorschrift gelten in Bezug auf bereits errichtete Feuerstätten für feste Brennstoffe verschiedene Übergangsfristen, die in § 25 und § 26 BImSchV festgeschrieben sind. Mit dem 31.12.2024 endet die letzte Frist für Anlagen, die bis einschließlich 21.03.2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, um die in der 1.BImSchV festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

 

Ein Nachweis hierüber kann der Eigentümer bei Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine sogenannte Typprüfungsmessung einer Schornsteinfegerin oder eines Schornsteinfegers erbringen. Ob Ihr Ofen geeignet ist, über den 31.12.2024 unverändert weiterbetrieben zu werden, wurde Ihnen bereits durch Ihre Bezirksschornsteinfegerin (BSF) bzw. ihren Bezirksschornsteinfeger (BSF) mitgeteilt. Außerdem können Sie dieses im Internet unter https://www.cert.hki-online.de/de/home ermitteln.

 

Erbringen Sie einen solchen Nachweis nicht gegenüber Ihrer bzw. Ihrem örtlich zuständigen BSF, muss die Einzelfeuerungsanlage bis zum 31.12.2024 mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Von dieser Regelung sind ausgenommen:

  1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,

  2. offene Kamine nach § 2 Nummer 12 der 1. BImSchV,

  3. Grundöfen nach § 2 Nummer 13 der 1. BImSchV,

  4. Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sowie

  5. Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber der bzw. dem BSF glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

 

Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die bis zum 21.03.2010 eingemauert wurden, sind bis zum 31.12.2024 mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik auszustatten.

 

Die bzw. der BSF überprüft, ob Ihre Feuerungsanlage für feste Brennstoffe die jeweils geltenden Grenzwerte einhält. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Foto zur Meldung: Ende der Übergangsfrist für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
Foto: BMUV Bildnachweis: iStock.com/Yana Dzubiankova

Infomaterial zur Reform der Grundsteuer

(24.09.2024)

Mit seinen Mitgliedsverbänden hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Flyer „Ihre Grundsteuer vor Ort“ erarbeitet. Der Flyer liegt in den Bürgerbüros Mittelangeln und Sörup aus und kann hier als Bildfolge gelesen oder heruntergeladen werden.

 

Ihre Grundsteuer vor Ort (1)Ihre Grundsteuer vor Ort (2)Ihre Grundsteuer vor Ort (3)

 

[Flyer Ihre Grundsteuer vor Ort]

Foto zur Meldung: Infomaterial zur Reform der Grundsteuer
Foto: Infomaterial zur Reform der Grundsteuer