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Satzung/Recht

Der Schulverband Mittelangeln ist ein Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit. Er ist Träger der Schulen und somit für die sächliche Ausstattung der Schulen gem. § 48 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes zuständig. Er gibt sich, ähnlich einer Gemeinde, eigene Satzungen. Die Bildung des Schulverbandes erfolgte aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Ämtern Hürup und Mittelangeln und deren amtsangehörigen Gemeinden.

 

Die hier abgebildeten Satzungen werden an dieser Stelle amtlich und öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Dienststunden Einsicht in die Satzungen und deren Anlagen, sofern vorhanden, nehmen.

 

Als weiterer formeller Bekanntmachungsort gilt lt. Satzung des Schulverbandes der Bekanntmachungskasten an der Amtsverwaltung Mittelangeln.

 

Satzungen des Schulverbandes:

 

Allgemeine Satzungen

 

Offene Ganztagsschulen

 

 

 

Haushaltsangelegenheiten

1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Mittelangeln für das Haushaltsjahr 2022

 

Sonstiges